Beste Reisezeit

Die Insel ist ganzjährig zu bereisen. Die regenärmeren Wintermonate sind für Europäer klimatisch angenehmer, allerdings ist auf der Insel dann Hochsaison (und auch die Einheimischen haben Ferien).

Einreisebestimmungen

Deutsche Staatsangehörige benötigen einen noch mindestens drei Monate gültigen Reisepass und eine gebührenpflichtige Touristenkarte, die bei der Ankunft am Flughafen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen beantragt werden kann. Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer fällig, bei einigen Fluggesellschaften ist diese Steuer bereits im Flugpreis enthalten. Ab einem Aufenthalt von 30 Tagen wird eine weitere Gebühr fällig, die sich nach der Länge des Aufenthaltes richtet.
Bei der Einreise werden Kinderausweise anerkannt. Ab dem 3. Lebensjahr muss der Kinderausweis mit einem Lichtbild versehen sein, nach dem 16. Lebensjahr ist ein Reisepass erforderlich. Seit dem 1. Januar 2006 wird der bisherige Kinderausweis nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert. Dann muss für die Einreise ein eigener Kinderreisepass oder Reisepass vorgelegt werden. Jugendliche unter 18 Jahren, die allein oder nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen, benötigen eine Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtiger, die auf dem dominikanischen Konsulat oder bei der Botschaft in Berlin unterschrieben, beglaubigt und ins Spanische übersetzt werden muss. Diese Erklärung muss auch bei der Ausreise vorgelegt werden. Welche Unterlagen Sie dazu einreichen müssen, erfahren Sie bei den zuständigen Vertretungen in Deutschland.

Für Hunde und Katzen müssen bei der Einreise ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzeugnis vorgelegt werden. Für andere Tiere muss eine Einfuhrgenehmigung beantragt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Vertretung in Deutschland.

EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen

Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden:

  • Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
  • Persönlich verschriebene Medikamente,
  • andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
  • Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).

Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten, Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.

Weltweiter Sicherheitshinweis

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, relativ gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Aktuelle Informationen zur Influenza A(H1N1)

Die Weltgesundheitsorganisation WHO teilt mit, dass weltweit über 77.000 bestätigte Fälle von Influenza A(H1N1) bei Menschen aufgetreten sind. Am 11. Juni 2009 wurde von der WHO die Pandemiewarnstufe 6 ausgerufen.
Todesfälle gab es vor allem in Mexiko. Auch außerhalb Mexikos und den USA verstarben Patienten an dieser neuen Virusinfektion, obwohl insgesamt die Krankheitsverläufe hier eher mild waren und weitgehend einer "normalen" Grippeerkrankung entsprachen.
Flugreisende aus den betroffenen Ländern müssen an den Zielflughäfen mit verschärften Einreisekontrollen rechnen. Die Maßnahmen sind von Land zu Land unterschiedlich und können beispielsweise folgende Maßnahmen umfassen: Messung der Körpertemperatur, Befragung der Reisenden, Kontrolle der Passdaten nach vorhergehenden Aufenthaltsländern etc. Von örtlichen Behörden werden verstärkt Quarantänemaßnahmen gegen Einzelpersonen oder Gruppen verfügt, wenn Grippesymptome bei der Einreise festgestellt oder (auch zufällige) Kontakte zu Erkrankten nachgewiesen werden können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Verdachtsfällen die Einreise verweigert wird. Falschangaben oder Verstöße gegen Quarantänemaßnahmen können bestraft werden.
Reisenden wird empfohlen, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts sowie die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Eine Übertragung dieser Krankheit von Mensch zu Mensch ist - wie bei der "normalen", saisonalen Grippe - möglich. Zurzeit steht kein Impfstoff gegen diesen Erreger zur Verfügung. Jedoch können alltägliche Hygienemaßnahmen dazu beitragen, sich vor einer Infektion zu schützen:

  • Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife
  • Engen Kontakt mit Kranken meiden
  • Menschenansammlungen meiden
  • "Hygienisch" in den Ärmel husten, um seine Hände nicht zu kontaminieren.
  • Sogenannte "Hygienemasken" senken die Menge an möglichen Krankheitserregern, die ihr Träger in die Umgebung ausatmet. Sie können zum Schutz der Mitmenschen ergänzend zu den Basis-Hygienemaßnahmen eingesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) unter www.rki.de.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Impfempfehlungen

Generell:

Hepatitis-A/Tetanus/Diphtherie

In Risikogebieten/bei Risikogruppen:

Hepatitis-B/Typhus/Tollwut/Polio

Malaria

Ganzjährig besteht im ganzen Land, v.a. in den westlichen, ländlichen Provinzen (z.B. Castanuelas, Hondo Valle und Pepillo Salcedo) ein Malariarisiko. Prophylaktische Maßnahmen sowie Notfallmedikation sollten vor Reisebeginn mit dem Arzt abgesprochen werden. Darüber hinaus sollte auf guten Mückenschutz durch langärmelige Kleidung, Sprays und Moskitonetze geachtet werden.
Malaria-Erkrankungen bei Touristen treten in der Dominikanischen Republik eher selten auf. Im Mai 2007 erkrankte ein deutscher Urlauber nach seinem Ferienaufenthalt in der Dominikanischen Republik an Malaria tropica. Der Reisende hielt sich in Puerto Plata, im Norden der Halbinsel auf. Im Jahr zuvor erkrankten drei europäische Reisende nach ihrem Aufenthalt auf der karibischen Halbinsel an einer Malaria tropica. Die meisten Urlauber hielten sich im Wesentlichen in der Provinz La Altagracia in der Nähe von Punta Cana und an anderen Orten im Südosten der Dominikanischen Republik auf. Diese Malariafälle zeigen, dass weiterhin ein geringes Malaria-Infektionsrisiko für Reisende besteht - auch bei Aufenthalten in der Stadt. Daher sollten Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen unbedingt sorgfältig und regelmäßig durchgeführt werden. Bis auf weiteres empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) allen Reisenden in die Dominikanische Republik einen guten Mückenschutz sowie die Mitnahme eines Malaria-Notfallmedikamentes nach ärztlicher Verordnung.

Dengue Fieber

Ein Risiko für Dengue Fieber besteht landesweit. In den Monaten Mai bis September kommt es auf der Halbinsel häufig zu heftigen Regenfällen, die eine Zunahme von Mückenübertragenen Erkrankungen, wie zum Beispiel Dengue-Fieber und Malaria, begünstigen. Grundsätzlich hat die Zahl der Dengue Fieber-Erkrankungen im vergangenen Jahr in Lateinamerika und den Karibik Staaten stark zugenommen. Daher sollten Reisende gute Mückenschutzmaßnahmen durchführen.

Diverse Infektionskrankheiten

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher sollten sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen stets durchgeführt werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fitfortravel.de.

Amtssprache

Spanisch

Währung

Dominikanischer Peso

Zeitverschiebung

MEZ -5h

Adresse der Botschaft

Botschaft der Dominikanischen Republik
10963 Berlin
Dessauer Straße 28-29

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